Geschäftsordnung für den
Schützenverein Scharnhorst e.V.
Die Geschäftsordnung regelt gem. § 11 der Satzung die inneren Vereinsabläufe des Schützenvereins. Sie bedarf der Genehmigung durch die Jahreshauptversammlung.
Inhalt:
1. Gliederung des Schützenvereins
2. Aufgaben des Vorstands
3. Aufgaben des erweiterten Vorstands
4. Beiträge
5. Schützentracht
6. Allgemeiner Schießbetrieb
7. Das Königshaus
8. Aufgaben des Königshauses
9. Die Damenschießgruppe
10. Besondere Leistungen des Vereins
11. Dienstgrade, Uniformkennzeichen, Beförderungen
12. Nutzung des Schießsportheims
13. Inkrafttreten
1. Gliederung des Schützenvereins
Der Schützenverein besteht aus seinen Mitgliedern und dem aus deren Mitte gewählten Vorstand und erweiterten Vorstand.
Den Vorstand bilden:
a) der 1. Vorsitzende
b) der 2. Vorsitzende
c) der Schatzmeister
d) der Schriftführer
e) der Schießmeister
Den erweiterten Vorstand bilden:
a) der stellv. Schießmeister
b) der Jugendleiter
c) der stellv. Jugendleiter
d) die Damenleiterin
e) die stellv. Damenleiterin
f) der stellv. Schatzmeister
g) der stellv. Schriftführer
h) der Oberst
i) der Spieß
j) der Festausschussleiter
k) der Pressewart
l) der Seniorensprecher
Die männliche Bezeichnung gilt auch für weibliche Amtsinhaber.
2. Aufgaben des Vorstands
Der Vorstand bestimmt in seiner ersten Vorstandssitzung eines Jahres die Delegierten für die Kreisdelegiertenversammlung des KSV Celle im März. Die Delegierten werden durch den Schriftführer an den Kreisschützenverband gemeldet.
Der 1. Vorsitzende
vertritt den Verein in allen Rechts‐ und Verwaltungsgeschäften nach innen und außen. Er ist verpflichtet, für die Ausführung der Vereinsbeschlüsse und Ordnung im Verein zu sorgen sowie Vorstandssitzungen und Jahreshauptversammlungen einzuberufen. Einladungen zu Jahreshauptversammlungen hat er Tagesordnungen beizufügen, in denen die Beschlusspunkte deutlich als solche gekennzeichnet sind.
Der 2. Vorsitzende
vertritt den 1. Vorsitzenden im Verhinderungsfall.
Der Schatzmeister
stellt im Einvernehmen mit dem Vorstand den Haushaltsplan auf und legt ihn bis spätestens 31.03. des betreffenden Jahres der Jahreshauptversammlung zur Beschlussfassung vor. Er hat Einnahmen und Ausgaben durch Belege nachzuweisen.
Mit Zustimmung des Schatzmeisters ist der Vorstand berechtigt, unvorhergesehene und unabweisbare Ausgaben bis zu einem jährlichen Gesamtbetrag von 1.500,00 € zu leisten oder entsprechende Verpflichtungen einzugehen.
Der Schriftführer
führt das Mitgliederverzeichnis und ist verantwortlich für die ordnungsgemäße Meldung an alle übergeordneten Verbände. Ihm obliegt die Protokollführung in den Vorstandssitzungen. Er führt eine Schlüsselliste.
Der Schießmeister
leitet den gesamten Schießsport. Er ist für die Betriebssicherheit der Anlagen und Waffen sowie für die Sicherheit während des Schießens und die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen verantwortlich. Er hat bei Verstoß gegen Sicherheitsvorschriften Weisungsrecht gegenüber jedem Vereinsmitglied.
3. Aufgaben des erweiterten Vorstands
Der erweiterte Vorstand unterstützt den Vorstand bei der Vereinsarbeit. Seine Mitglieder sind Bindeglied zwischen den aktiven Gruppen und dem Vorstand und sorgen dabei für den Informationsfluss. Soweit die stellvertretenden Amtsträger nicht das Vorstandmitglied unterstützen, dem sie zugeordnet sind, nehmen sie folgende Aufgaben selbständig wahr:
Der Jugendleiter
leitet die Jugendarbeit des Vereins und berichtet darüber in der Jahreshauptversammlung. Seine Aufgabe ist die Förderung des Nachwuchses mit dem Ziel schießsportlicher Leistungen sowie das Anhalten der Jugendlichen zur Pflege und Wahrung des Schützenbrauchtums.
Die Damenleiterin
leitet die Damengruppe des Vereins und berichtet darüber in der Jahreshauptversammlung.
Der stellv. Schriftführer
führt das Protokoll in der Jahreshauptversammlung. Das Protokoll wird den Vereinsmitgliedern vor der nächsten Jahreshauptversammlung zugänglich gemacht.
4. Beiträge
Der Beitrag ist eine Bringschuld und ist einschließlich der durch die Jahreshauptversammlung beschlossenen Umlagen bis spätestens zum 1. Juni eines jeden Jahres einzuzahlen, falls keine Einzugsermächtigung erteilt ist.
Der Mitgliedsbeitrag beträgt zurzeit jährlich:
Kinder bis einschl. 11 Jahre 10,00 €
Kinder und Jugendliche von 12 bis einschl. 17 Jahre 25,00 € (2,00 €)
Erwachsene ab 18 Jahre 85,00 € (7,00 €)
Mitglieder, die im laufenden Kalenderjahr eintreten, haben einen anteiligen Jahresbeitrag zu zahlen (2,00 € bzw. 7,00 € pro Monat).
Erwachsene, die schon bei Inkrafttreten dieser Geschäftsordnung unter die bisherige Regelung für „Rentner“ gefallen waren, haben einen ermäßigten Beitrag (35,00 €) zu zahlen.
Mitglieder, deren Beitrag nicht fristgerecht bezahlt wurde, werden vom Schatzmeister dreimal schriftlich zur Zahlung aufgefordert. Ist 6 Monate nach Fälligkeit der Beitrag nicht bezahlt, erlischt die Mitgliedschaft zum Ende des betreffenden Beitragsjahres.
5. Schützentracht
Für Schützen ab 16 Jahren besteht die Schützentracht aus der grauen Schützenjacke, weißem Hemd, grüner Krawatte, langer schwarzer Hose, schwarzen Socken, schwarzen Schuhen sowie Schützenhut.
Für Damen besteht die Schützentracht aus der grauen Damen‐Schützenjacke ohne Schulterstücke, weißer Bluse, schwarzer Hose (keine Jeans) und schwarzen Schuhen. Bei festlichen Anlässen ist den Damen die Wahl der Kleidung freigestellt.
Ärmelzeichen für Schützenjacken sind beim Vorsitzenden für 10,00 € zu erhalten.
Mitglieder bis einschl. 15 Jahren tragen möglichst Schwarz‐Weiß oder das einheitliche Jugend-Shirt.
6. Allgemeiner Schießbetrieb
An den Schießveranstaltungen hat jedes Vereinsmitglied das Recht der Teilnahme, soweit es seiner Beitragspflicht nachgekommen ist. Waffen und Geräte sind schonend und pfleglich zu behandeln. Bei allen schießsportlichen Veranstaltungen ist die Sportordnung des Deutschen Schützenbundes zu beachten. Die Schieß‐ und Schießstandordnung ist auf jedem Schießstand ausgehängt und muss befolgt werden. Angetrunkenen Personen ist das Betreten der Schießstände nicht gestattet. Das Hausrecht auf dem Schießstand übt in Abwesenheit des 1. Vorsitzenden der Schießmeister aus.
7. Das Königshaus
Im Schützenverein werden jährlich der König, der Vizekönig, die Damenbeste, der Freihandkönig, der Jugendkönig, der Kinderkönig sowie der Zwergenkönig und die Zwergenkönigin ausgeschossen. Das Königs‐ und Bestenschießen soll im Rahmen des Schützenfestes stattfinden. Am Ausschießen des Königs, des Jugendkönigs, des Freihandkönigs und der Damenbeste kann jedes Vereinsmitglied mit mindestens dreijähriger Mitgliedschaft teilnehmen. Stichtag ist ebenso wie für die Altersgrenze des Königshauses der Sonnabend des jeweiligen Schützenfestes.
Wer König, Vizekönig, Damenbeste, Jugendkönig oder Freihandkönig ist, darf während der darauf folgenden fünf Jahre nicht wieder die gleiche Würde erringen. Die Würde eines Kinder- oder Zwergenkönigs kann nur einmal errungen werden.
Der Kaiser und die Kaiserin werden alle drei Jahre außerhalb des Schützenfestes unter den Königen bzw. den Damenbesten der Vorjahre ausgeschossen. Die Würde kann nach dem Aussetzen einer Amtsperiode erneut errungen werden. Amtierende Kaiser und Kaiserin können während ihrer Amtszeit kein König, Vizekönig, Freihandkönig oder Damenbeste werden. Es darf jedoch um die Plätze mitgeschossen werden.
Es kann jeweils nur eine Würde gleichzeitig errungen und besessen werden.
Die Auswertung der Schießergebnisse zum Königshaus erfolgt durch den 1. Vorsitzenden, den Schießmeister, den Oberst und den scheidenden König. Die Auswertung der Kaiserscheiben nimmt der Schießmeister vor.
Im Rahmen des Schützenfestes werden zu unterschiedlichen Terminen die Könige, Vizekönige, Jugendkönige und Kinderkönige abgeholt, (König, Vize und Jugend nur in Scharnhorst oder Kragen ‐ Kinderkönig in Scharnhorst, Kragen, Endeholz und Marwede) sonntags jedoch nur in Scharnhorst.
König wird,
wer männlich und mindestens 25 Jahre oder männlich und verheiratet ist und das beste Schießergebnis beim Königsschießen erzielt hat. Er erhält 275,00 € Königsgeld vom Verein, die Einnahmen vom Königsschießen (10,00 € pro Teilnehmer) und bei Mitgliedschaft in der Königsversicherung die dort eingesammelten Gelder nach Maßgabe der betreffenden Versicherungsbedingungen.
Vizekönig wird,
wer das nächstbeste Ergebnis nach dem König erzielt hat.
Jugendkönig kann werden,
wer 16 Jahre, aber noch nicht 25 Jahre alt und unverheiratet ist. Er erhält 30,00 € Jugendkönigsgeld vom Verein und die Einnahmen vom Jugendkönigsschießen (10,00 € pro Teilnehmer).
Kinderkönige können werden,
alle Jungen und Mädchen zwischen 10 und noch nicht 16 Jahren, die Mitglied im Schützenverein sind oder die in den Ortsteilen Scharnhorst, Kragen, Endeholz oder Marwede wohnen, sowie Kinder von auswärtigen Vereinsmitgliedern. Der Kinderkönig muss nicht Vereinsmitglied sein.
Zwergenkönige können werden
alle Jungen und Mädchen bis einschl. 9 Jahren, die Mitglied im Schützenverein sind oder die in den Ortsteilen Scharnhorst, Kragen, Endeholz oder Marwede wohnen, sowie Kinder von auswärtigen Vereinsmitgliedern. Die Zwergenkönige müssen nicht Vereinsmitglieder sein.
Freihandkönig kann werden
Jedes Vereinsmitglied, das mindestens 18 Jahre alt ist. Königs‐ und Damenbestenwürde haben Vorrang.
Damenbeste kann werden,
wer weiblich und mindestens 25 Jahre alt oder weiblich und verheiratet ist. Sie erhält die Einnahmen vom Damenbesteschießen (10,00 € pro Teilnehmerin). Während der fünfjährigen Sperre kann um die Plätze zwei und drei mitgeschossen werden.
8. Aufgaben des Königshauses
Der König
repräsentiert den Verein durch Teilnahme an allen Umzügen der Nachbarvereine und beteiligt sich an Delegationen zu befreundeten auswärtigen Schützenvereinen. Im Verhinderungsfalle trägt er Sorge für seine Vertretung durch den Vizekönig.
Mindestens eine Veranstaltung in Göttingen, entweder Schützenfestfrühstück oder Königsball des SV Scharnhorst sollte der König persönlich wahrnehmen.
Der König nimmt an der Jahreshauptversammlung des Vereins, am Kameradschaftsabend und am Schützenfest des Folgejahres teil. Er ist zur Teilnahme an allen Sitzungen des erweiterten Vorstands (die das Schützenfest betreffen) berechtigt. Er ist entsprechend einzuladen.
Der König ist verpflichtet, die Königsscheibe für seinen Nachfolger zu kaufen und gestalten zu lassen. In eine freie Plakette der Königskette hat er seinen Namen eingravieren zu lassen. Sind sodann alle Plaketten beschriftet, lässt er zwei neue Plaketten anbringen.
Der König lässt ein Foto in Tracht in der üblichen Größe anfertigen und stimmt dessen Anbringung an geeigneter Stelle zu.
Der König nimmt am Schützenfrühstück teil. Er wird beim anschließenden Umzug zu Hause bzw. einem Domizil in Scharnhorst abgeholt und stellt dort einen Umtrunk für alle bereit. Er ist nicht verpflichtet, den Umtrunk über den Festwirt zu beschaffen. Er bereitet einen Platz vor zur Anbringung der Königsscheibe.
Der König wird am Schützensamstag des Folgejahres von de Kompanie erneut abgeholt (in Scharnhorst oder Kragen) und stellt dort wiederum einen Umtrunk bereit.
Der König benennt seine Königin. Sie trägt zu den im Verein üblichen Anlässen eine Krone.
Der Vizekönig
vertritt den König bei dessen Verhinderung, über die er rechtzeitig zu informieren ist.
Der Vizekönig hat in eine freie Plakette der Vizekönigskette seinen Namen eingravieren zu lassen. Sind sodann alle Plaketten beschriftet, lässt er zwei neue Plaketten anbringen.
Der Vizekönig wird am Schützenfreitag des Folgejahres von der Kompanie abgeholt, wenn er auf dem Weg zum Jugendkönig wohnt. Ein Umtrunk erfolgt nicht.
Ansonsten wird er gemeinsam mit dem Jugendkönig in dessen Domizil abgeholt.
Der Vizekönig benennt die Vizekönigin. Sie trägt zu den im Verein üblichen Anlässen eine Krone.
Die Damenbeste
repräsentiert den Verein durch Teilnahme an allen Umzügen der Nachbarvereine Sie lässt ein Foto in Tracht in der üblichen Größe anfertigen und stimmt dessen Anbringung an geeigneter Stelle zu.
Die Damenbeste hat in eine freie Plakette der Damenbestenkette ihren Namen eingravieren zu lassen. Sind sodann alle Plaketten beschriftet, lässt sie zwei neue Plaketten anbringen.
Die Damenbeste gibt ihren „Ausstand“ mit einem einfachen Imbiss (Kartoffelsalat und Würstchen) für die Schützendamen während des nächstjährigen Probedamenbesteschießens.
Der Freihandkönig
repräsentiert den Verein durch Teilnahme an allen Umzügen der Nachbarvereine.
Der Freihandkönig hat in eine freie Plakette der Freihandkönigskette seinen Namen eingravieren zu lassen. Sind sodann alle Plakette beschriftet, lässt er zwei neue Plaketten anbringen.
Der Jugendkönig
repräsentiert den Verein durch Teilnahme an allen Umzügen der Nachbarvereine.
Der Jugendkönig ist verpflichtet, die Jugendkönigsscheibe für seinen Nachfolger zu kaufen und gestalten zu lassen.
Der Jugendkönig lässt ein Foto in Tracht in der üblichen Größe anfertigen und stimmt dessen Anbringung an geeigneter Stelle zu.
Der Jugendkönig wird am Schützenfreitag des Folgejahres von der Kompanie abgeholt. Er stellt dort einen Umtrunk bereit. Es steht ihm frei, sich eine Begleitung zu wählen.
Der Kinderkönig
lässt ein Foto in Tracht in der üblichen Größe anfertigen, welches vom Verein an geeigneter Stelle angebracht wird.
Der Kinderkönig nimmt am Schützenfrühstück teil. Er wird beim anschließenden Umzug zu Hause bzw. einem Domizil in Scharnhorst abgeholt und stellt dort einen Umtrunk bereit. Er lässt einen Platz zur Anbringung der Kinderkönigsscheibe vorbereiten.
Der Kinderkönig wird am Schützensamstag des Folgejahres erneut von der Kompanie abgeholt (in Scharnhorst, Kragen, Endeholz oder Marwede) und stellt dort wiederum einen Umtrunk bereit. Die Kosten des Umtrunks für beide Tage trägt der Verein, der auch die Kinderkönigsscheibe für den Nachfolger sowie die Ergänzung der Kinderkönigskette einschließlich Gravur auf Vereinskosten besorgt.
Der Kaiser und die Kaiserin
repräsentieren -jeder für sich‐ den Verein durch Teilnahme an allen Umzügen der Nachbarvereine.
Der Kaiser und die Kaiserin haben eine freie Plakette ihrer Kaiserkette mit ihrem Namen beschriften zu lassen. Sind sodann alle Plaketten ihrer Kette beschriftet, lassen sie zwei neue Plaketten anbringen.
9. Die Damenschießgruppe
Die Damenschießgruppe im Verein ist am 26.06.1987 gegründet worden. Das Eintrittsalter ist 16 Jahre.
Sofern in eigenen Angelegenheiten nicht formlos Einigkeit erzielt wird, trifft die Damenschießgruppe ihre Entscheidungen durch Mehrheitsbeschlüsse in Versammlungen, zu denen die Damenleiterin einlädt.
Die Damenschießgruppe hat freiwillig übernommen, das Schützenhaus regelmäßig zu putzen, außerhalb von Veranstaltungen einmal wöchentlich. Dazu wird ein Putzplan aufgestellt. Wer trotz Einteilung verhindert ist, hat für Ersatz zu sorgen.
Die Damenschießgruppe stellt zu den bisher üblichen Anlässen Abordnungen in Schützentracht.
10. Besondere Leistungen des Vereins
Bei freudigen oder traurigen Anlässen stellt der Verein entsprechend dem Brauchtum Abordnungen und gewährt kleine Aufmerksamkeiten.
Die Leistungen des Vereins anlässlich des Schützenfestes und anderer Veranstaltungen des Vereins richten sich nach dem Brauchtum. Beim Umzug am Schützensamstag legt der Verein am Ehrenmal einen Kranz nieder.
Der Verein erstattet Fahrtkosten für Sportschützen (Rundenwettkämpfe -Verbandsliga aufwärts- die außerhalb des Landkreises Celle stattfinden).
11. Dienstgrade, Uniformkennzeichen, Beförderungen
11.1 Dienstgrade werden für alle männlichen Mitglieder vergeben, die entsprechend an der Schützenuniform zu tragen sind.
11.2 Für die Kennzeichnung als Dienstgrad „Schütze“ hat das Mitglied selbst zu sorgen. Alle weiteren Kennzeichen werden vom Verein beschafft und werden i.d.R. vom Oberst verliehen.
11.3 Die Kennzeichnungen werden in Abhängigkeit vom Alter, Vereinszugehörigkeit und Funktion im Verein verliehen. Nach Ermessen des Obersten kann ein Mitglied abweichend von dieser Regelung befördert werden.
11.4 Der Stichtag für das Anrecht auf eine Beförderung ist jeweils der Sonntag des Schützenfestes in einem Schützenjahr beginnend mit dem 16. Lebensjahr oder dem Vereinseintritt, je nachdem was zuletzt eintritt. Beförderungen werden ebenfalls an diesem Tag durchgeführt.
11.5 Wenn ein Schütze im Rahmen der Beförderung nicht anwesend ist, kann die Beförderung nach Ermessen des Obersten verfallen. Ebenfalls nach Ermessen kann in diesem Fall der Anspruch auf eine Beförderung verfallen oder die Beförderung kann im Folgejahr vollzogen werden.
11.6 Im Bereich der Mannschafts‐ und Unteroffizierdienstgrade wird ein Mitglied automatisch nach 4 Jahren befördert, sofern der Anspruch in dieser Dienstgradgruppe immer noch besteht.
11.7 Im Bereich der Offiziere wird ein Mitglied automatisch nach 5 Jahren befördert, sofern der Anspruch in dieser Dienstgradgruppe immer noch besteht.
11.8 In den Bereich der Unteroffiziere kann ein Mitglied nur gelangen, sofern das Mitglied Vorstandsarbeit oder Vergleichbares leistet oder sich auf andere Weise einbringt. In den Bereich der Offiziere kann ein Mitglied nur gelangen, sofern das Mitglied Vorstandsarbeit leistet. Ein Dienstgrad in diesen Bereichen kann ohne weiteren Einsatz im Verein nicht erreicht werden. Jahre ohne Beförderung und ohne weiteres Einbringen werden trotzdem gezählt, so dass ein Mitglied unmittelbar nach der Berechtigung in dieser Gruppe befördert werden kann.
11.9 Der angestrebte Dienstgrad des Spießes ist der Hauptfeldwebel. Hat der Spieß einen Dienstgrad unter dem eines Feldwebels, so ist dieser im Rahmen der nächsten Beförderungen zum Feldwebel zu befördern. Die weiteren Beförderungen zum Ober- und Hauptfeldwebel sind im Zweijahresrhythmus zu vollziehen. Eine Beförderung zum Leutnant ist ohne weiteres Vorstandsamt nicht vorgesehen.
11.10 Der Schützenkönig wird im Folgejahr der Proklamation automatisch befördert, mindestens auf den Rang eines Unteroffiziers.
11.11 Befördert wird ein Mitglied innerhalb seiner Dienstgradgruppe zum jeweils höheren Dienstgrad. Bei Sprüngen in eine höhere Dienstgradgruppe ist dort beim niedrigsten Dienstgrad zu beginnen.
11.12 Der Oberst bzw. sein Stellvertreter kann Beförderungen außerhalb dieser Regelung aus gegebenen Anlass aussprechen.
11.13 Nach jeder Beförderung (auch außer der Reihe) betragen die Wartejahre eines Mitglieds 0.
11.14 Der König tauscht seine gewöhnlichen Dienstgradabzeichen gegen die des Königs für die Dauer der Amtszeit.
11.15 Ein Mitglied kann im Regelfall höchstens den Rang eines Hauptmanns erreichen.
11.16 Endet die Amtszeit des Obersts und wird dieser nicht wiedergewählt, so erhält das Mitglied den Rang eines Hauptmanns.
11.17 Das Degradieren eines Mitgliedes ist nicht vorgesehen.
11.18 Das Tragen falscher Dienstgradabzeichen an Tagen außer dem Tag der Beförderung selbst, kann vom Obersten geahndet werden.
11.19 Bei Mitgliedschaft in mehreren Vereinen, wird das Tragen vereinsfremder Dienstgradabzeichen geduldet.
11.20 Sonderabzeichen des Königs, Präsidenten und ehem. Präsidenten werden nicht im Rahmen einer Beförderung verliehen, sondern sind sofort zu tragen.
Schulterstücke / Abzeichen / Rangfolge der Dienstgrade
Abzeichen für Mannschaftsdienstgrade
- Schütze (Schulterstücke, 4‐streifig, in Grün)
- Gefreiter (wie vor jedoch mit einem silbernen Stern auf jedem Abzeichen)
- Obergefreiter (wie vor jedoch mit zwei silbernen Sternen auf jedem Abzeichen)
- Hauptgefreiter (wie vor jedoch mit drei silbernen Sternen auf jedem Abzeichen)
Abzeichen für Unteroffizierdienstgrade
- Unteroffizier (Schulterstücke, 4‐streifig, außen in Silber, innen in Grün)
- Stabsunteroffizier (wie vor jedoch mit einer silbernen Litze am äußeren Ende -etwa 1,9 x 3,6 mm-)
- Feldwebel (wie vor jedoch mit einem silbernen Stern auf jedem Abzeichen)
- Oberfeldwebel (wie vor jedoch mit zwei silbernen Sternen auf jedem Abzeichen)
- Hauptfeldwebel (wie vor jedoch mit drei silbernen Sternen auf jedem Abzeichen)
Abzeichen für Offizierdienstgrade
- Leutnant (Schulterstücke, 4‐streifig, in Silber)
- Oberleutnant (wie vor jedoch mit einem goldenen Stern auf jedem Abzeichen)
- Hauptmann (wie vor jedoch mit zwei goldenen Sternen auf jedem Abzeichen)
Abzeichen für Stabsoffizierdienstgrade
- Major (wird nicht verliehen)
- Oberstleutnant (wird nicht verliehen)
- Oberst (Schultergeflecht aus 3 Schnüren in Silber, zusätzliche Fangschnur aus zwei Breitgeflechten und Stiften auf der rechten Seite)
Sonderabzeichen
- Spieß (Gewöhnliche Schulterstücke gem. Dienstgrad, zusätzlich die gelbe Schnur auf der linken Seite)
- Präsident (Schultergeflecht aus 3 Schnüren in Gold)
- Ehem. Präsidenten (Schultergeflecht aus 3 Schnüren, 2 in Grün, 1 in Silber)
- König (Schultergeflecht aus 3 Schnüren, 2 in Rot, 1 in Gold)
12. Nutzung des Schießsportheims
Das Schießsportheim ist eine Stätte der schießsportlichen Veranstaltung und Förderung des Vereinslebens des Scharnhorster Schützenvereins.
Veranstaltungen des Vereins, die diesen Zwecken dienen, haben Vorrang vor allen sonstigen Nutzungen, sofern sie angemessen sind und ca. vier Wochen vor dem maßgeblichen Termin festgesetzt sind. Nach Maßgabe dieser vorrangigen Nutzung kann das Vereinsheim vom Vorstand oder einem entsprechend bevollmächtigten Vorstandsmitglied vergeben werden
a) an volljährige Vereinsmitglieder bei in ihrer Person begründeten besonderen Anlässen und
b) an ortsansässige Vereine für vereinseigene Veranstaltungen.
In anderen Fällen entscheidet der Vorstand. Eine Nutzung für Polterabende ist nicht gestattet.
Das Schützenheim ist in sauberem Zustand (nicht nur besenrein!) zu übergeben. Es wird von einem Vorstandsmitglied abgenommen. Entstandene Schäden sind unverzüglich zu ersetzen.
Das Entgelt für die Nutzung des Schießsportheims beträgt für Vereinsmitglieder 100,0 €. Für Scharnhorster Vereine ist die Nutzung unentgeltlich.
13. Inkrafttreten
Die Jahreshauptversammlung hat diese Geschäftsordnung bei der JHV am 22.04.2022 genehmigt. Sie tritt mit diesem Tage in Kraft und ersetzt alle bisherigen Ordnungen des Vereins unbeschadet von deren Bezeichnung. Der Vorstand kann das derzeitige vereinsinterne Brauchtum ohne Verbindlichkeitscharakter schriftlich erfassen.
gez. Angelika Mohr gez. Susanne Klinkert
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(1. Vorsitzende) (Schriftführerin)
Brauchtum des Schützenvereins Scharnhorst e.V.
1. Regelmäßige Veranstaltungen
Der Schützenverein veranstaltet in jedem Jahr ein Schützenfest.
Es findet jährlich eine Jahreshauptversammlung, ein Kameradschaftsabend, ein Freundschaftsschießen mit dem befreundeten Schützenverein Scharnhorst aus Göttingen und alle drei Jahre ein Kaiserball statt.
Das traditionelle Schweinepreisschießen wird in den dazu ergehenden gesonderten Einladungen geregelt.
2. Schützenfest
Am Schützenfestfreitag
beginnt das Schützenfest um 19.00 Uhr mit dem Antreten der Kompanie in Schützentracht vor der Dorfgaststätte. Dabei werden Strafen ausgesprochen.
Bei dem anschließenden Umzug mit Kapelle wird der amtierende Jugendkönig zu Hause abgeholt. Er stellt einen Umtrunk bereit. Der Vizekönig wird, wenn er auf dem Weg zum Jugendkönig wohnt, ebenfalls abgeholt (ohne Umtrunk). Ansonsten findet er sich beim Jugendkönig ein. Dort führt er einen Kleiderappell durch.
Die Ergebnisse des Schnur‐ und Eichenlaubschießens werden anschließend im Zelt bekannt gegeben.
Für alle Anwesenden findet ein Eieressen statt. Die dazu nötigen Eier werden am Donnerstag beim Birkenverteilen im Dorf eingesammelt. Alle weiteren Zutaten (Bacon, Brot und Gurken) gibt die Königin.
Königin und Vizekönigin tragen fortan bis zur Proklamation ihre Krone.
Der spätere Tanzabend mit DJ‐Musik ist öffentlich. Eintritt wird nicht erhoben.
Am Schützenfestsamstag
werden am Vormittag der Kinderkönig und die Zwergenkönige ausgeschossen bzw. ermittelt. Zeitgleich findet das Ordenschießen für die 12 - 15 jährigen statt.
Orden für die Zwerge werden bereits am Dienstag vor dem Schützenfest mit dem Lichtpunktgewehr ermittelt.
Die Ergebnisse werden am Nachmittag nach dem Umzug vor der Kompanie verkündet.
Die Kompanie tritt mittags vor dem Dorfgasthaus an. Die Kompanie holt den König mit Königin (nur in Scharnhorst oder Kragen) und den Kinderkönig mit deren Begleitung zu Hause (Scharnhorst, Kragen, Endeholz oder Marwede) ab. Sie treten zuvor nicht mit an. Sie werden von Adjutanten eingerahmt. Es wird jeweils ein Umtrunk bereitgestellt. Die Reihenfolge des Abholens richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten und wird vom Oberst festgelegt.
Der weitere Umzug mit Kapelle durch das Dorf geht zunächst zur Kranzniederlegung mit Trompetensignal am Ehrenmal, das von der Schützenjugend regelmäßig gepflegt wird. Die 1. Vorsitzende spricht die Gedenkworte.
Im Schießsportheim findet anschließend das Königsschießen statt. Es wird erwartet, dass jeder Schütze sein Königsgeld auch dann bezahlt, wenn er keinen Schuss auf die Königsscheibe abgeben will.
Während des Königsschießens wird auf dem Zelt eine Kinderbelustigung organisiert.
Am Abend des Schützenfestsamstag findet der Königsball mit Proklamation des neuen Königshauses durch den Oberst und Übergabe der jeweiligen Amtsketten statt. Ebenso die Bekanntgabe der Ehrenscheiben‐Erringer. Dem neuen König werden die Schulterstücke des Königs angelegt. Die neue Königin erhält ebenso wie die Vizekönigin die Krone ihrer Vorgängerin.
Die neue Königin, die neue Vizekönigin, die Damenbeste sowie ggf. die Freihandkönigin und die Jugendkönigin erhalten einen Blumengutschein vom Verein.
Nach dem Ehrentanz lädt der König die Schützen in Schützentracht zu einem von ihm spendierten 50‐Liter‐Fass Bier zum Umtrunk an die Theke ein. Die Königin lädt die Schützendamen und die weiblichen Begleitungen der Schützen des Vereins zu einem Glas Sekt ein. Weitere Freigebigkeiten des Königs stehen in seinem Ermessen. Der König kann während des Schützenfestes beim Festwirt anschreiben lassen und nach dem Fest abrechnen.
Am Schützenfestsonntag
wird das Dorf in der Frühe durch einen Spielmannszug geweckt. Es ist erwünscht, dies mit einem Geldschein zu honorieren.
Das Schützenfrühstück findet mit Gästen im Zelt statt. Es ist eine Anmeldung erforderlich. Der Vorstand regelt die Art der Bezahlung des Frühstücks (per Bon oder am Tisch). Das pünktlich erscheinende neue Königshaus marschiert ein und sitzt auf reservierten Plätzen am Kopf der Tafel. Der Verein spendiert ein 50‐Liter‐Fass Bier.
Der König gibt ebenfalls ein 50‐Liter‐Fass Bier aus sowie eine Flasche Ratzeputz und der Vizekönig 30 Liter alkoholfreie Getränke.
Die 1. Vorsitzende begrüßt die Gäste und stellt das neue Königshaus vor. Vereinsinterne Ehrungen sind Aufgabe der 1. Vorsitzenden, Beförderungen Aufgabe des Oberst. Ehrungen der übergeordneten Verbände übernimmt ein Vertreter des Kreisschützenverbandes. Gästen ist Gelegenheit zum Grußwort zu geben.
Um 13.00 Uhr wird gemeinsam mit den Gastvereinen und Kapellen angetreten zum Umzug. Die Marschordnung bestimmt der Oberst. Der König und der Kinderkönig treten nicht mit an, da sie zu Hause (nur in Scharnhorst) abgeholt werden. Der Kinderkönig wird zuerst abgeholt.
Beim Kinderkönig und beim König gibt es jeweils einen Umtrunk. Es wird erwartet, dass sie nach dem Anbringen der Scheiben den Festumzug mit einem kurzen Grußwort dazu einladen. Dem Kinderkönig ist es freigestellt, auf eigene Kosten für die Kinder Eis auszugeben. Den Zeitpunkt der Fortsetzung des Umzugs bestimmt der Oberst.
Am Schützenfestmontag
findet abends beim Schießsportheim ein sog. Meckerabend statt. Das Stellen von Verpflegung wird vom Festausschuss koordiniert.
3. Kaiserball und Ausschießen des Kaisers und der Kaiserin
In jedem dritten Jahr findet der Kaiserball für alle Vereinsmitglieder mit Essen statt. Die Teilnahme am Essen erfordert eine Anmeldung. Es wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Der neue Kaiser und die neue Kaiserin werden auf dem Kaiserball durch den Oberst proklamiert. Sie erhalten die Ketten ihrer Vorgänger, die Neue Kaiserin dazu einen Blumengutschein. Für Schützen gilt Schützentracht. Damen ist die Wahl der Kleidung freigestellt.
Das Ausschießen, zu dem alle Könige und Damenbesten der Vorjahre eingeladen werden, findet am Nachmittag vor der Proklamation statt.
4. Kameradschaftsabend
Jährlich im Februar/März findet mit Damen der Kameradschaftsabend mit Essen statt. Für Schützen gilt Schützentracht. Königin und Vizekönigin tragen ihre Kronen.
Die Teilnahme am Essen erfordert eine Anmeldung. Es wird ein Kostenbeitrag erhoben.
Es wird erwartet, dass der König zum Essen ein 30‐Liter Fass Bier ausgibt. Nach dem Essen ist Tanz. Vereinsfremde Teilnehmer zahlen Eintritt.
5. Freundschaftsschießen
Jährlich im Herbst findet an einem Sonntag ganztägig das Freundschaftsschießen mit dem befreundeten Schützenverein Scharnhorst Göttingen statt. Der Austragungsort wechselt zwischen Göttingen und Scharnhorst. Es gilt Schützentracht für alle Teilnehmer. Kronen werden nicht getragen.
Es wird stehend Auflage LG 10 m mit vereinseigenen Gewehren geschossen. Nachstellen des Gewehrs ist erlaubt. Der Name des oder der jeweils Besten aus jedem Verein wird gemeinsam auf einer freien Plakette am Rande der von Scharnhorst Göttingen vor Jahren gestifteten Scheibe eingraviert.
6. Jahreshauptversammlung
Bei der Jahreshauptversammlung gilt Schützentracht. Einfache Getränke während der Versammlung gehen auf Vereinskosten.
7. Freud und Leid
7.1 Jubilare ab 70, 75 usw. werden zu einem gemeinsamen Essen eingeladen. Wenn aber ein Jubilar ausdrücklich einen Besuch wünscht wird das weiterhin gemacht
7.2 Die Ehejubilare werden ebenfalls zum gemeinsamen Essen eingeladen. Das Spalier stehen bleibt.
7.3 Für alle Mitglieder ist im Sterbefall, in Absprache mit den Angehörigen, ein Schleifenkranz vorgesehen. Wert z.Zt. ca. 80 Euro.
7.4 Bei Trauerfeiern halten die Schützen, in Absprache mit den Angehörigen, unter der mit Trauerflor versehenen Fahne die Wache am Sarg (in Uniform mit Hut) und übernehmen ggf. das Tragen des Sargs. Hierzu können alle männlichen Vereinsmitglieder über 18 Jahre durch den Trauerbeauftragten aufgefordert werden.
7.5 Eine Abordnung der Damengruppe im Verein geht in Uniform zu folgenden Anlässen innerhalb der Damengruppe:
· Grüne Hochzeit zum Spalier stehen,
· Beerdigung.
Evtl. Geschenke und deren Kosten werden innerhalb der Damengruppe generell oder für den konkreten Einzelfall beschlossen und durch Umlage gedeckt.
8. Der Vorstand hat diese Darstellung des Brauchtums in seiner Sitzung am 24.03.2022 beschlossen.
gez. Angelika Mohr gez. Susanne Klinkert
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(1. Vorsitzende) (Schriftführerin)
Satzung des Schützenvereins Scharnhorst e.V.
§ 1
Der Verein führt den Namen „Schützenverein Scharnhorst“ mit dem Zusatz „e.V.“ nach Eintragung und hat seinen Sitz in Scharnhorst.
Er setzt die Tradition des nicht eingetragenen, im Jahr 1884 gegründeten Schützenvereins Scharnhorst fort, verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabeordnung (AO)“. Zweck des Vereins ist die Förderung des Schießsports sowie die Pflege des Schützenwesens.
Der Schützenverein Scharnhorst betreibt mit seinen Disziplinen im Schießsport einen gewaltfreien Sport. Der Schützenverein Scharnhorst verurteilt jegliche Form von Gewalt und wirkt dieser entgegen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen, sowie Pflege des Liedguts.
§ 2
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 3
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 4
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 5
Mitglied kann jeder werden. Die Mitgliedschaft wird durch eine schriftliche Beitrittserklärung erworben.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austrittserklärung oder Ausschluss. Der jederzeit mögliche Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung an den Vorstand mit der Wirkung zum Jahresende. Über Ausschluss entscheidet der Vorstand durch einen schriftlichen Bescheid.
§ 6
Der Verein erhebt Jahresbeiträge und Aufnahmegebühren, deren Höhe in der Jahreshauptversammlung festgelegt wird.
§ 7
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 8
Organe des Vereins sind der Vorstand, der erweiterte Vorstand und die Jahreshauptversammlungen.
Auf Beschluss der Jahreshauptversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben geschaffen werden.
§ 9
Der Vorstand besteht aus:
dem 1. Vorsitzende/n,
dem 2. Vorsitzenden,
dem Schatzmeister/in,
dem Schriftführer/in und
dem Schießmeister.
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und sein Stellvertreter.
Jeder vertritt den Verein allein.
Der erweiterte Vorstand besteht aus:
dem stellv. Schießmeister/in,
dem Jugendleiter/in,
dem stellv. Jugendleiter/in,
der Damenleiterin,
der stellv. Damenleiterin,
dem stellv. Schatzmeister,
dem stellv. Schriftführer/in,
dem Oberst,
dem Spieß,
dem Festausschussleiter/in,
dem Pressewart und
dem Seniorensprecher.
Sowohl der Vorstand als auch der erweiterte Vorstand werden durch die Jahreshauptversammlung wie folgt gewählt:
1. Gruppe für 4 Jahre
1. Vorsitzenden
Schatzmeister/in
Schießmeister/in
Jugendleiter/in
Damenleiter/in
stellv. Schriftführer/in
Oberst
Festausschussleiter/in
Seniorensprecher
2. Gruppe für 4 Jahr (mit Versatz von 2 Jahren)
2. Vorsitzender
Schriftführer/in
stellv. Schatzmeister/in
stellv. Schießmeister/in
stellv. Jugendleiter/in
stellv. Damenleiterin
Spieß
Pressewart
Die Wiederwahl ist möglich.
Sollte ein Vorstandsmitglied vorzeitig ausscheiden, so tritt sein Nachfolger in die laufende Wahlperiode ein.
Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich.
§ 10
In jedem Jahr findet eine ordentliche Jahreshauptversammlung statt.
Der Vorstand kann bei Bedarf außerordentliche Mitgliederversammlungen einberufen.
Die Einladungen zu den jeweiligen Versammlungen erfolgen schriftlich mit Angabe der Tagesordnung, mindestens zwei Wochen vorher.
Die schriftliche Einladungsform ist auch gewahrt, wenn die Einladungen per E-Mail erfolgen. Mitglieder ohne E-Mailadresse erhalten die Einladungen in Briefform.
Über die Jahreshauptversammlung sowie über eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist eine - vom Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer - zu unterzeichnende Niederschrift aufzunehmen.
§ 11
Weitere Vereinsabläufe regelt die Geschäftsordnung des Schützenvereins Scharnhorst e. V.
§ 12
Im Falle der Auflösung oder Aufhebung des Vereines oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde Eschede, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
Angelika Mohr Henning Marwede
……………………………… ……………..……………………….
1. Vorsitzende 2. Vorsitzender
Scharnhorst, den 23. März 2018
Eingetragen am 19.10.2018 (AG Lüneburg)